Dieser „blöde“ Virus (Covid-19) hat nun zu einem zweiten Lockdown geführt. Sicher ist: Wenn wir uns alle -insbesondere im Privatleben!- daran halten, dann hat er auch Erfolg und dämmt Krankheit und Todesfälle ein! Diese neuen Maßnahmen betreffen nun aber auch wieder die Autofahrer. Was müssen Sie jetzt unterwegs, beim Tanken und im Wagen selbst beachten?!
1. Wie viele Personen dürfen eigentlich nun in einem Auto sitzen?
Die ADAC Juristen weisen darauf hin, dass Kontaktbeschränkungen auch im Auto beachtet werden müssen. Nach dem neuen Beschluss von Bund und Ländern darf man sich in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen – jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen. Konkretes Beispiel: Drei Freunde aus unterschiedlichen Haushalten dürfen nach dieser Neuerung nicht mehr miteinander im Auto unterwegs sein.
Allerdings gibt es mittlerweile ein Gerichtsurteil zu diesem Thema: Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart (8.9.2020, 4 OWi 177 Js 68534/29) ist ein Privatfahrzeug nicht dem öffentlichen Raum zuzuordnen. Hier handelt es sich allerdings um eine Einzelfallentscheidung, daher kann in anderen Bundesländern auch eine andere Ansicht vertreten werden.
Im Freistaat Bayern gelten dieKontaktbeschränkungen auch für den privaten Raum. Damit sind Autofahrer dort generell von der neuen Regelung betroffen.
Mit dem erlaubten Personenkreis darf man gemeinsam im Auto fahren, auch dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Der Mindestabstand sollte dennoch wo immer möglich eingehalten werden. Es wird empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf das Nötigste zu beschränken. Das Tragen eines Mundschutzes ist bei Fahrten mit haushaltsfremden Personen ratsam, aber nicht vorgeschrieben.
2. Ist es erlaubt, wegen Covid-19 im Auto Mundschutz zu tragen?
In Bussen und Bahnen, in Läden oder Supermärkten müssen Mund-Nasen-Masken oder Schals („Alltagsmasken“) getragen werden: Sie sollen beim Husten, Niesen und Sprechen Umstehende vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 schützen. Diese Masken darf man grundsätzlich auch im Auto tragen, muss jedoch darauf achten, dass das Gesicht erkennbar bleibt. Ansonsten droht unter Umständen ein Bußgeld. Im praktischen Fahrschulunterricht und bei praktischen Fahrprüfungen ist ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.
Mit Maske am Steuer: Das müssen Sie beachten
3. Wohin darf ich mit dem eigenen Fahrzeug fahren?
Menschen in Deutschland sollen derzeit generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Die Lage in den Bundesländern und was sie für Reisende aus Risikogebieten bedeutet
Reisen innerhalb der meisten EU-Länder bleiben möglich, allerdings gelten immer mehr Staaten als Corona-Risikogebiete. Entsprechend warnt das Auswärtige Amt vor touristischen Reisen. Wer mit dem Auto verreisen möchte, sollte sich vorab beim Reiseland erkundigen, welche Regeln dort für Autofahrer gelten. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind mit Ausnahme der Übergänge zu Tschechien, Dänemark und Frankreich für Touristen geöffnet.
So ist die Lage an Deutschlands Grenzen
4. Was muss ich an Tankstellen in Sachen Hygiene beachten?
Auch an der Zapfsäule und im Kassenbereich sind Abstandsregeln zu beachten. An Tankstellen gilt zudem eine Maskenpflicht. Viele Tankstellenbetreiber bevorzugen die kontaktlose Karten-Zahlung.
5. Darf ich zur Werkstatt, in die Waschanlage oder zum TÜV?
Derzeit sieht der neue Lockdown keine Schließungen von Werkstätten, Waschanlagen oder Prüfstationen vor. Wichtig hierbei ist es, vor Ort Abstandsregeln und Hygienevorschriften einzuhalten. Das Tragen eines Mundschutzes wird empfohlen.
6. Sind Carsharing-Autos Virenschleudern?
Wer in diesen Tagen ein Carsharing-Auto nutzt, sorgt sich womöglich, dass der Wagen zur Virenschleuder werden könnte. Nach Angaben der Anbieter werden die Fahrzeuge häufiger gereinigt als früher, „Stadtmobil“ etwa erklärte auf Anfrage, dass man die „Reinigungsintervalle verkürze“.
Will man auf Nummer sicher gehen und den Autoinnenraum desinfizieren, so genügen nach Auskunft des Bundesamtes für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) normale Flüssigseifen oder Geschirrspülmittel, da diese – wie auch beim Händewaschen – bereits die Viren zerstören können. Hier dürfen jedoch keinesfalls aggressive Mittel verwendet werden.https://e.infogram.com/27dc0646-a60d-4528-ae1a-ddf1646f9133?parent_url=https%3A%2F%2Fwww.adac.de%2Fnews%2Fcorona-auto-fahren%2F&src=embed#async_embed
7. Ich habe eine Panne. Kommt der ADAC wie gewohnt?
Der ADAC leistet trotz gewisser Einschränkungen durch Covid-19 auch während des neuerlichen Lockdowns Pannenhilfe für havarierte Mitglieder. Alle Fahrer des ADAC sind informiert und angehalten, sich an die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften zu halten.
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