Ist es ein Irrtum oder nicht?! Wir sind mal wieder entnervt auf Parkplatzsuche und sehen auf der anderen Straßenseite plötzlich einen freien Parkplatz, lassen den BeifahrerIn kurz aussteigen, damit diese(r) den Parkplatz freihalten kann und fahren zur nächsten Wendemöglichkkeit und wollen in den Parkplatz – aber da hat sich schon jemand anderes hineingedrängt…
Darf man eine Parklücke als Fußgänger freihalten?
Ist ja gerade für Stadtbewohner eine gute Frage, oder? Ich möchte direkt anfänglich auflösen: Nein! Dürfen Sie nicht!!
Es ist weder erlaubt, sich als Person in eine Parklücke zu stellen oder aber z.B. Stühle für einen geplanten Umzugswagen oder PKW zu stellen, um einen Parkplatz zu reservieren. Schlimmer noch: Wenn man jemanden auf diese Art eine Parkplatzsuche erleichtern möchte, droht ein Buß-, mindestens aber ein Verwarngeld! – neben dem Streit mit dem ebenfalls Parkplatzsuchenden…
Klargestellt:
Suchen zwei AutofahrerInnen einen Parkplatz und finden diesen einen, gilt: Es hat derjenige Anspruch auf den Parkplatz, der diesen unmittelbar zuerst erreicht hat! Und wenn man an diesem vorbeigefahren ist, um rückwärts einzuparken, dann ist er auch weiterhin der Erste… ;-) Schnappt ihm dann ein anderer diesen weg, so droht diesem ein Bußgeld. Denn ein Verstoß gegen die Parkregeln ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit.
Aber mal ganz persönlich: Wenn ein Umzug stattfinden soll, dann sollte man den reservierten Parkplatz – vielleicht auch nur zähneknirschend in dieser Situation – akzeptieren. Denn vielleicht ziehen Sie ja auch mal um… ;-) Auch wenn die Umzugsunternehmen sogar die Möglichkeit haben, vorübergehende Halteverbote beim Straßenverkehsamt zu beantragen!!
Also: Freihalten ist verboten – und somit ein Irrtum…
Ihr
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