Mit High Heels oder Flip Flops als Fahrerin unterwegs im flotten Sportwagen oder Familienkutsche: Autofahren mit dieser „Beschuhung“ ist verboten! – ist eine oft anzutreffende Meinung…
Kennen Sie aber ein Gesetz, welches vorschreibt, welche Art von Schuhen man beim Steuern eines KFZ tragen muss? Ich nicht… Kein Mensch kann daher von der Polizei angehalten werden, um sein Schuhwerk zu zeigen. Selbst Sandalen an den Füßen oder sogar barfuß fahren ist nach keinem Gesetz verboten.
Aber…
wenn man in einem Unfall verwickelt ist, wird ja nicht hauptsächlich geprüft, wer „schuld“ an dem Unfall war, sondern für wen der Unfall vermeidbar oder vermeidbarer gewesen ist (Gefährdungshaftung). Somit kann man schnell eine Teilhaftung (oder Teilschuld) zugesprochen bekommen. Denn Flip Flops oder Schlappen können natürlich schnell von einem Fuss gleiten oder verhakeln sich z.B. im Brems- oder Gaspedal. Somit erhöhen Sie natürlich die Gefahr eines Unfalls.
Ich habe sogar eine gute Bekannte, welche seit über 20 Jahren fast immer barfuß oder nur in Socken fährt, da sie immer „hochhackige“ Schuhe trägt – nur halt im Auto nicht. Sie kennt also das gar nicht anders, als barfuß fahren. Somit würde man ihr auch normalerweise keine Mithaftung zuschreiben.
Aber grundsätzlich gilt hier immer der Einzelfall! Also:
Es ist ein Irrtum!
(Für „Profiinteressierte“: hier ist eine rechtliche Abhandlung zum Thema Haftung im Straßenverkehr )
Und wer die höchsten Schuhe der Welt kaufen möchte: für den geht es hier lang… (Ich bekomme keine Provision…!) Aber eines ist wohl auch klar: Bei diesen Schuhen und einer eventuellen Unfallbeteiligung sprechen Richter sicherlich sofort eine Mitschuld aus!!!
Ihr
.
Hinterlasse einen Kommentar