Und wieder ist einer Trickserei der Riegel vorgeschoben…

Wer schon einmal einen Totalschaden mit seinem PKW gehabt hat der weiß, dass, wenn die Reparatur 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegt, noch vom Versicherer im Haftpflichtschadenfall bezahlt werden muss. Beispiel: Zweitwert des PKW                                      1.000 EUR Restwertangebot                                           250 EUR Reparaturkosten nach Schadenfall         1.250 EUR Dann wird die Reparatur vollbezahlt. Aber: Zweitwert des PKW                                      [...]