Jeder macht -oder sollte es machen- eine Steuererklärung. Im Regelfall bekommt man immer Geld zurück, wenn man im Vorfeld auch Lohn- bzw. Einkommenssteuer gezahlt hat. Unter anderem kann man steuermindernd beantragen, dass sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ berücksichtigt werden. Das sind z.B. Kosten durch Krankheit, eine Kur oder Bestattungskosten. Aber der Staat verlangt schon, dass man einen gewissen Eigenanteil selber tragen muss. So weit, so gut.
Nun ist ein Urteil von dem BFH gefällt worden, dass dieser Eigenanteil neu berechnet werden soll:

Mehr Geld

gibt es deshalb, weil diese „zumutbare Belastung“ zukünftig in drei Stufen nach einem bestimmten Prozentsatz berechnet wird.  Dieser errechnet sich nach den Einkünften und ist dazu abhängig von Familienstand und Kinderzahl bemessen.
Beispiel:
Ledig,
bis 15.340 EUR Einkommen  –  5% Eigenanteil
danach bis 51.130 EUR Einkommen –  6% Eigenanteil
darüber hinaus dann 7% Eigenanteil.
Also: Ein Lediger mit 25.000 EUR Einkommen hat eine zumutbare Belastung
von 767,00 (5% von 15.340 EUR)
zzgl. 579,60 EUR (6% von 25.000 – 15.340 EUR = 9.660 EUR)
ergibt 1.346,60 EUR.
In der Vergangenheit lag der Betrag bei 1.500 EUR.

 Warum schreibe ich dazu?

Sicherlich fragen Sie sich gerade, was hat der Herr Schmitz mit Steuererklärungen zu tun?! Ganz einfach: ich gebe gerne Spartipps und ich berate gerne in allen Dingen der Vermögensanlage. Und dazu gehört auch sparen…

Ihr