Nun ist es mal wieder so weit: In ein paar Tagen feiern wir wieder den Beginn eines neuen Jahres. Zurückschauen auf das vergangene Jahr macht man meist nicht und nach vorne schauen ist meist auch nur das Vornehmen von ein paar guten Vorsätzen, welche erfahrungsgemäß auch nicht lange durchgehalten werden. Denn nach dem Neujahrskater hat der Alltag uns schnell wieder ein und dann sind die Vorsätze auch schnell wieder vergessen. Finden Sie sich wieder…?!

Einer meiner Vorsätze ist aber für alle nun ersichtlich: Ich möchte mit diesem Blog regelmäßig Tipps, Erfahrungen und Wissen aus dem Bereich der Vorsorge und Finanzen informativ, trotzdem kurzweilig aber auch mal kritisch herüberbringen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir folgen und auch Ihre Meinungen zu den Themen und Ausführungen mir mitteilen. Dafür gibt es  unten die Möglichkeiten des Kommentierens.

Heute -kurz vor Jahreswechsel- ein paar Infos, was sich für Sie ändern wird:

  • es kommt der Mindestlohn: 8,50 EUR ist nun Pflicht. Aber viele Arbeitgeber schielen schon nach Gesetzeslücken und versuchen mit Tricks dieses Gesetz zu umgehen.
  • Der Hartz IV Regelsatz steigt um 8 Eur – nicht viel, aber es bewegt sich was.
  • Rentner bekommen dafür ab Mitte des Jahres spürbar mehr: Die Rentenanpassung liegt sogar über der Inflationsrate.
  • Der allgemeine Satz von 15,5 Prozent sinkt auf 14,6 Prozent für Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem fällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent weg – die Kassen können aber (und tun es auch) von ihren Mitgliedern künftig einen vom Einkommen abhängigen Zusatzbeitrag verlangen.
  • In der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz aber um 0,3% .
  • Für Lebensversicherungen mit Garantiezins sinkt dieser für Neuabschlüsse auf 1,25% .
  • Das Elterngeld wird insoweit geändert, dass diejenigen stärker finanziell gefördert werden, welche eher wieder ins Berufsleben einsteigen.
  • Alte Heizungen (älter als 30 Jahre) müssen saniert werden. Ausnahmen gibt es für einige Eigennutzer.
  • es gibt ein neues Gesetz zum Melderecht: Auskünfte zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels seien künftig nur noch dann zulässig, wenn die betroffene Person einer Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke zugestimmt habe. Desweiteren müssen Vermieter zukünftig wieder mehr mitwirken, was Ein- oder Auszug aus einer Wohnung angeht.
  • Für Neuwagen wird das ecall System Pflicht: Ein automatisches Notrufsystem.
  • Die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge wird strenger und härter und
  • es gibt neue Inhaltsvorschriften für Verbandskästen.
  • Bundesweite Kennzeichenmitnahme bei Umzug ist möglich: Sie können also Ihr altes, geliebtes Kennzeichen behalten, trotzdem muss beim Straßenverkehrsamt die neue Adresse eingetragen werden.
  • Für Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2015 angemeldet worden sind, besteht zukünftig auch die Möglichkeit, diese online abzumelden! Hier sind aber einige Voraussetzungen mit verbunden.
  • Ab dem 1. April 2015 gibt es schärfere Regelungen bei der Zuteilung der Überführungskennzeichen: Kurzzeitkennzeichen werden nur noch zugeteilt, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt und eine gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (HU/SP) besitzt! Ohne gültige HU/SP werden lediglich Fahrten zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zu einer Prüfstelle zur Erlangung der HU erlaubt sein.
  • und noch vieles mehr…

Sie merken, es ändert sich schon einiges. Vieles ist sicher zu unser aller Schutz, bringt uns etwas mehr Geld in die Tasche oder aber nimmt uns weniger (es gibt auch noch Steueränderungen…). Aber die wenigsten Änderungen sind uns wohl bekannt gewesen, oder? Die Aufzählung ist bei weitem auch noch nicht vollständig!

Trotzdem oder deswegen wünsche ich Ihnen nun noch einen schönen Jahreswechsel, Gesundheit und viel persönliches Glück für das kommende Jahr und das Durchhalten von Ihren Vorsätzen!

Ihr Markus Schmitz