Ein interessantes Urteil… ,

für alle die häufiger auf der Autobahn unterwegs sind, hätten Sie das gedacht?!

Der Fahrer eines Lastkraftwagens, der auf einer Autobahn ohne Grund auf einem Teil des Standstreifens fährt und dabei mit einem dort liegen gebliebenen Personenkraftwagen kollidiert, ist auch dann allein für den Unfall verantwortlich, wenn der Pkw nicht ordnungsgemäß gesichert war. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 16. Juli 2014 entschieden (Az.: 1 U 2572/13).

Ein PKW Fahrer bemerkte einen Defekt an seinem PKW und fuhr auf den Seitenstreifen der Autobahn und dann gab das Auto seinen Geist ganz auf. Aber dann rief der Fahrer einen Bekannten über Handy an und schaltete nicht die Warnanlage an um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Es fehlte also die warnende Mitteilung an andere.

Ein paar Minuten später fuhr ein LKW Fahrer in dieses ungesicherte Auto und sagte vor Gericht aus, dass er dieses Fahrzeug in der Dunkelheit nicht sehen konnte. Daher war der LKW Fahrer der Meinung, dass der Fahrer des PKWs allein für den Unfall verantwortlich wäre. Nur deswegen wäre der Unfall geschehen. Aber:

Die Richter des Nürnberger Oberlandesgerichts wollten sich dem nicht anschließen und wiesen die Klage als unbegründet zurück.
Denn: die alleinige Verantwortung (Anscheinsbeweis!!) liegt nicht nach gerichtlicher Auslegung beim Fahrer des Pannenfahrzeugs und der nicht eingeschalteten Warnanlage, da er den Verkehr weder durch Aufstellen eines Warndreiecks noch durch das Einschalten der Warnblinkanlage vor dem nun stehenden PKW gewarnt hat. Denn in diesem Fall war eher zu berücksichtigen, dass der PKW vollständig am rechten Rand des Standstreifens stand und somit nicht in die Fahrbahn hinausragte. Dem Fahrer des LKW konnte hingegen nachgewiesen werden, dass er den Standstreifen sozusagen aus Unachtsamkeit auf einer Breite zwischen 70 und 95 Zentimeter mitbenutzt hatte. Und der Standstreifen ist halt kein Fahrstreifen….

Somit gingen die Richter davon aus, dass der Unfall nicht stattgefunden hätte, wenn der LKW Fahrer einfach nur vernünftig und achtsam auf seiner Fahrspur gefahren wäre.

Somit haben die Richter im Gegensatz zur ersten Instanz(!) insofern so geurteilt haben, dass das achtsame Fahren höher einzuschätzen ist als das Fehlverhalten bzw. der Verkehrsverstoß des Fahrers des Pannenfahrzeuges.

Soweit das Urteil.

Nun meine Meinung als Versicherungsberater:

Beide haben einen Fehler gemacht. Das ist so. Aber hier zählte der deutlich größere Fehler. Nach dem Gerichtsurteil hat den LKW Fahrer etwas soweit abgelenkt, dass er deutlich in die Standspur gekommen ist. Hier sollte unsere Phantasie reichen, um sich auszudenken, was das wohl vielleicht gewesen sein könnte…

Als Fahrer eines KFZ sollte ich aber immer auch sofort die Warnblinkanlage einschalten, wenn Gefahr droht: Egal, ob durch mich, weil mein Fahrzeug vielleicht einen Defekt hat oder aber durch andere Gefahren. Das können Staus sein, Unfälle oder aber einfach nur Hindernisse aller Art auf der Fahrbahn.

Also: Vielleicht ein für manche interessantes und überraschendes Urteil. Aber was ich davon lerne ist, und das ist die Hauptintention dieses Blogbeitrages: Unsere Mitmenschen sollte ich immer vor Gefahren warnen, aber besonders dann, wenn ich selbst die bzw. in Gefahr bin…

Oder ?!

Ihr

Markus Schmitz