Wie häufig bekommen wir die Schadenmeldung, dass Äste auf das Auto gefallen sind oder Kastanien Beulen in der Karosserie hinterlassen haben. Wer haftet eigentlich dafür?! Der Grundstückseigentümer?
Dieses wurde gerade vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt und in einem Urteil entschieden (15S79/14).
Der Fall: Ein Kläger hat einen Stellplatz gemietet und es sind Äste auf sein Auto gefallen, welche Schäden hinterlassen haben. Er wollte vom Vermieter des Stellplatzes Schadensersatz haben, obwohl in dem Mietvertrag geregelt war, dass die Mieter für alle Schäden selber haften, die in einem unmittelbaren Verhältnis mit der Gebrauchsüberlassung stehen.
Keine Haftung!
Der KFZ Eigentümer warf dem Vermieter aber vor, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist bzw. ausreichende Maßnahmen getroffen hätte. Dieser widerum entgegnete, dass die Bäume einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand durch einen besonders geschulten Hausmeister inspiziert wurden und das dieses nicht verhindert hätte, dass unerwartet ein Ast abgebrochen ist. Dazu würde die Klausel im Mietvertrag zusätzlich eine Haftung ausschließen.
Das Amtsgericht, wo man sich zuerst getroffen hat, hat die Klage abgewiesen, weil für die Richter eine ausreichende Verkehrssicherungspflicht, bzw. die „verhaltensbezogene Kontroll- und Überwachungspflicht“ erfüllt wurde.
Weiter ging´s dann
vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) in der Revision: Aber das Landgericht lehnte die Revision auch ab und stellte abschließend fest: Weder aus Vertrags- noch aus dem Deliktsrecht haftet der Vermieter für den eingetretenen Schaden. Denn: es gibt schon viele und somit gefestigte Rechtsprechungen (Urteile), in denen geurteilt wurde, dass zweimal im Jahr eine Kontrolle von Bäumen ausreichend ist. Und dieses muss auch nicht ein Forstspezialist erledigen.
Zusammengefasst und weiter interpretiert: Wenn man irgendwo unter Bäumen parkt und Schaden erleidet, muss im Regelfall davon ausgehen, dass er keinen Schadensersatz gegenüber dem Eigentümer geltend machen kann. Denn ich müsste diesem nachweisen, dass er nicht mindestens zweimal im Jahr seine Bäume anschaut bzw. anschauen lässt…
Also lieber schön aufpassen, wo man parkt. In diesem Sinne
Ihr
Markus Schmitz
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