Fast alle Versicherer bieten auf Ihren Seiten im Internet Antworten zu dem Thema, weil bei uns Mitbürgern natürlich große Fragen bestehen. Drei dieser Fragen möchte ich hier auch kurz eine negative Antwort geben:
Darf ich wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?
Es können und werden meist Stornogebühren entstehen!
Jeder Reisende hat natürlich grundsätzlich das Recht zum Rücktritt einer Reise. Aber Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger sind auch grundsätzlich berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu berechnen! Anders ausgedrückt: Natürlich kann man immer eine Reise stornieren. Zahlen muss man grundsätzlich trotzdem und das ist im Vertrag geregelt! Also: Stornogebühren beachten!!
Welche Regelungen gelten meistens in der Reise-Rücktrittsversicherung bzgl. des Coronavirus?
Da man nur Angst hat zu verreisen: Es ist kein versichertes Ereignis!!!
Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt sie nur, wenn sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung ihrerseits oder seitens der versicherten Personen von der Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.
Auch die Warnung des Auswärtigen Amtes stellt (normalerweise) kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die jeweiligen Leistungsträger.
Greift meine Reise-Rücktrittsversicherung, wenn die Behörde den Urlaubsort zwar nicht von der Außenwelt abriegelt, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen vornimmt?
Auch das ist kein versichertes Ereignis! Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen Einschränkungen am Urlaubsort gehört nicht dazu!
Was ist denn dann versichert?!
Wenn man selber erkrankt ist, wenn andere, versicherte Reiseteilnehmer vor der Reise erkrankt sind, besteht Versicherungsschutz.
Wenn sie auf der Reise erkrankt sind, gilt Versicherungsschutz natürlich nur – was Reiseabbruchkosten angeht nur – wenn sie diese mitversichert haben. Besondere Klausel!!
(Aber grundsätzlich gilt, was in den Versicherungsbedingungen geschrieben steht! – heisst daher auch: Möglichst billig versichert ist nicht unbedingt das gleiche wie gut versichert….!!!)
Grundsätzlich gilt daher zusätzlich: Bei Fragen sollte man einen Fachmann fragen – und das ist meist nicht das Internet… ;-)
Ihr
Hinterlasse einen Kommentar