Heute geht es in Teil 2 der kleinen Serie über Kfz Versicherung um das Thema, was alles in der Kfz Versicherung versicherbar ist bzw. versichert ist.
Grundsätzlich aber ein paar wesentliche Worte vorab: Kfz Versicherung ist nicht gleich Kfz Versicherung. Denn die meisten Versicherer bieten heute inzwischen mindestens zwei verschiedene Tarife an: Einen für die Menschen, die nur nach dem Preis schauen und die Leistungen nicht vergleichen (wollen) und eine Variante, welche auf Leistungen setzt. Denn das muss jedem klar sein: Billig ist nicht günstig… Da jeder Versicherer aber inzwischen seine eigene Deckungskonzepte zusammenstellt, ist es schwer generell den Versicherungsschutz zu beschreiben. Daher werde ich hier nur die vier Versicherungssparten rund um das Kfz vorstellen und möchte somit nur auf deutliche und wichtige Deckungserweiterungen grundsätzlich hinweisen. Hier gilt es wirklich mit seiner Vertrauensperson zu sprechen und sich beraten zu lassen; das kann und will ein Internet nämlich nicht… Weiter unten gibt es ein konkretes Beispiel!
Kraftfahrthaftpflichtversicherung
Ungewöhnlich in unserem Gesetz: nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug ist versichert, auch wenn der Fahrer im Regelfall Schadensersatzpflichtig ist, der einen Unfall schuldhaft verursacht hat. Da von einem Fahrzeug aber eine „Betriebsgefahr“ ausgeht, kann auch ohne Verschulden des Fahrers (z. B. eine geplatzte Ölwanne und Unfälle fremder Fahrzeuge aufgrund der Ölspur) auch eine Schadenersatzpflicht vorhanden sein. Das nennt man Gefährdungshaftung. Aus diesen Gründen ist der Fahrzeughalter nach dem § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet, für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
- Personenschäden,
- Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z. B. Leitplanke))
- aber auch reine Vermögensschäden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ergeben. Eine weitere Besonderheit ist die Regulierungsvollmacht der Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie darf Schäden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren.
Kaskoversicherung
Damit vorab mal der Begriff geklärt ist: Im Spanischen bedeutet casco unter anderem „Schiffsrumpf“; in der Seemannssprache steht Casco oder Kasko für den fertigen, schwimmfähigen Rumpf ohne die enthaltene Technik, im Gegensatz zum Cargo, also der Ladung. Wir verbinden heute mit der Kaskoversicherung eher die Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung von Kraftfahrzeugen. Und die Begriffe „Teil“ – und „Voll“kaskoversicherung bedeuten „Teilausschnittsdeckung“ und „volle“ Deckung der Kaskoversicherung – und nicht das gewisse Teile oder alle versichert sind…
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man grundsätzlich in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss ohne Folgeschäden
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung und Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
- Zusammenstoß mit Haarwild
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
- Vandalismus (mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde) und
- selbst verschuldete Unfallschäden
Aber auch wichtig zu wissen:
- Der anteilige Beitrag der Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das SFR-System bei Schadenfreiheit auch.
- Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. Meist wird die Insassenunfallversicherung hauptsächlich als Pauschalsystem angeboten; möglich ist auch die Versicherung nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.
Schutzbriefversicherung
Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail.
- Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
- Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt.
- Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert.
- Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Mietwagen, Bahn, Flug.
- Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
- Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland).
- Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall.
- Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ.
- Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigten Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft.
- Mietwagen bei Fahrzeugdiebstahl für die Rückreise. Falls das gestohlene Fahrzeug wiedergefunden wird, dessen Rücktransport zum Heimatort.
- Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).
So, das war nun viel Text und wer bis hierhin gekommen ist, der verdient gelobt zu werden. Denn natürlich war das viel Theoretisches… Aber r wie auch geschrieben: Das war nun die grundsätzliche Deckung der Kfz Versicherungsarten. Nun kommt das Kleingedruckte, bei der sich die Kfz Versicherer deutlichst unterscheiden und wo Beratung angesagt ist. Ich beschreibe nur einmal ein kleines Beispiel, was aber viel Geld kosten oder bringen würde: In der Teilkaskoversicherung ist u.a. „Diebstahl“ versichert. Die meisten sagen natürlich nun, dass das bei jedem Versicherer versichert ist… Richtig! Aber bei dem einen Versicherer bekommen Sie innerhalb der ersten 24 Monate nur den Zeitwert ersetzt, bei dem anderen Versicherer in den ersten 24 Monaten immer den Neuwert. In Zahlen: Neuwert VW Tiguan 50.000 EUR, Zweitwert nach 24 Monaten 28.000 EUR. Bei dem einen Versicherer bekommen sie somit 22.000 EUR mehr im Schadenfall als bei dem anderen…
Soweit zu Vertragsarten – nächstes mal geht es um das Schadenfreiheitsrabattsystem.
Bis dahin, Ihr
Markus Schmitz
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