Ganz ehrlich?! Das ist doch der Fall, über den wir nicht nachdenken wollen, oder? Aber was ist, wenn es nicht der Opa, sondern Vater oder Mutter, wir selbst oder das eigene Kind ist?! Was ist, wenn das Kind in eine nicht vorhergesehene Nachprüfung in der Schule gelandet ist und da lag aber die geplante Reise?! In solchen Fällen greift eine gute Reiserücktrittsversicherung.
Und da auch gerade bei mir selber die Planung für die Oster- und Sommerferien ansteht: Wer zahlt, wenn wir die geplanten Reisen nicht antreten können die Ausfallkosten? Antwort kurz und knapp: Verschuldung gibt es hier generell nicht – also wir selber! Wenn man sich also dessen bewusst ist, geht es nur noch um eins: trage ich das Risiko selber oder gebe es ab und zahle dafür einen kleinen Beitrag… Das geht dann über eine Reiserücktrittversicherung.

Was ist genau versichert?

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung z.B.:

  • Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)

Was gibt es aber zu beachten?

Wichtig ist zu wissen, dass eine Erkrankung oder einer der anderen versicherten Gründe nicht vorhersehbar war. Denn das ist ein Ausschluss vom Versicherungsschutz.
Auch der Abbruch einer Reise, also wenn man schon vor Ort ist und muss wieder nach Hause, gehört nicht zum normalen Versicherungsschutz. Kann aber mitversichert werden.

Nähere Informationen gibt es natürlich bei uns im Gespräch oder direkt online (auch unkompliziert ist der Abschluss möglich). Reiserücktritt

Eine Reiserücktrittsversicherung kann man auch als Jahresversicherung abschließen. Wenn man mehr als drei Reisen pro Jahr macht, ist das sogar sinnvoll. Hier muss man nur den Höchstreisepreis wissen.

Ansonsten wünsche ich eine gute Planung und schöne Reisen!

Ihr Markus Schmitz