Immer wieder gibt es Diskussionen, wann man und wie man im Auto telefonieren darf. Nun gibt es ein neues BGH Urteil zu dem Thema Mobiltelefon im Auto.

Fahren Sie auch ein modernes Auto mit Abschaltautomatik? Neben Spritsparen kann es nun noch einen anderen guten Zweck haben: Fahren Sie an die Seite und bleiben stehen, dann schaltet sich der Wagen ja automatisch ab. Wenn Sie dabei das Telefon in der Hand haben und telefonieren, dürfen Sie das höchstrichtlich nun auch tun. Im vorliegenden, entschiedenen Fall, meinten die Polizisten, das ja der Schlüssel noch auf Zündung stehe…

Das Urteil:

Man darf das Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

Dieses Urteil hat das OLG Hamm getroffen und auch interessant begründet…: In der Straßenverkehrsordnung gibt es das Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn das KFZ nicht steht und der Motor nicht ausgeschaltet ist. Andersherum: Wenn der Wagen steht und aus welchem Grund der Motor auch aus ist, darf man telefonieren Recommended Reading. Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschaltetem Motor. Deweiteren gilt auch nicht die Aussage der Ordnungshüter, dass ein Motor nur dann ausgeschaltet ist, wenn zu dessen Wiedereinschalten die Zündvorrichtung bedient werden müsse. Deshalb darf man auch bei einem automatisch abgeschaltetem Motor telefonieren, „der durch Betätigung des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden könne“.

Ein weiterer Grund des Gerichtes: Da das KFZ ja steht und der Motor nicht in Betrieb ist, fallen ja auch keine weiteren „Fahraufgaben“ an, für die man als Fahrzeuglenker beide Hände benötigen würde… (OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2014, inzwischen rechtskräftig, aus WVV 1.2015).

Ob das aber nun ein alleiniger Grund ist, ein ökologischeres Auto zu kaufen, soll jedem selbst überlassen sein…

In diesem Sinne eine gute Woche

Ihr Markus Schmitz