Krankenkassenwechsel wird ab 2021 vereinfacht!

Denn mit dem Ende 2019 verabschiedeten „MDK-Reformgesetz“ wurden u.a. Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht für Sie als Kunden beschlossen, die nun ab 1. Januar 2021 wirksam werden. Ziel dieser Änderungen ist es, das sehr bürokratische Verfahren des Krankenkassenwahlrechts für uns als Bürger / Versicherte zu vereinfachen und die Bindungsfrist an eine Kasse zu verkürzen.

Krankenkassenwahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis

Bei einem unveränderten Versicherungsverhältnis (heißt: Sie sind z.B. ganz normal weiter Angestellte(r) einer Firma und es hat sich bei Ihnen nichts verändert) teilen Sie als Mitglied Ihren Wechselwunsch der neuen Krankenkasse mit. Eine Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.

Die Kündigungsinformation erhält die bisherige Kasse von der neu gewählten Krankenkasse elektronisch im Rahmen eines neuen Meldeverfahrens. Die bisherige Krankenkasse bestätigt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Meldung elektronisch das Mitgliedschaftsende.

Für Mitglieder, die während einer bestehenden Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln möchten, wird die Wechselmöglichkeit bereits nach 12 Monaten gewährt

Bislang waren die Mitglieder mindestens 18 Monate an die Krankenkassenwahl gebunden.

Das Sonderkündigungsrecht bei erstmaliger Erhebung eines Zusatzbeitrages oder Anhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes bleibt dazu weiterhin bestehen.

Krankenkassenwahlrecht bei Ende einer Versicherungspflicht oder bei verändertem Versicherungsverhältnis

Endet eine Versicherungspflicht oder ändert sich ein Versicherungsverhältnis, braucht das Mitglied nicht zu kündigen und auch die Bindungsfrist nicht einzuhalten. Bei jedem Arbeitgeberwechsel oder dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen Status in einen anderen kann eine neue Krankenkasse gewählt werden.

Kündigung durch das Mitglied

Eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse durch das Mitglied ist nur noch notwendig, wenn das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wird, um beispielsweise in die private Krankenversicherung zu wechseln oder ins Ausland zu verziehen. Da helfen aber auch mein Team und ich mit.

Kooperation mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK)

Ich arbeite mit meinem Team schon länger mit der HEK zusammen: denn der AXA Konzern hat mit der HEK zusammen ein spezielles Versicherungspaket entwickelt, welches die HEK finanziell unterstützt. Z.B. bezuschusst die HEK wichtige Krankenzusatzversicherungen (Krankenhaus- oder Zahnzusatzversicherungen z.B.), damit auch Sie als GKV-Versicherter in den Nutzen privater, medizinischer Leistungen kommen. Die HEK ist seit Jahren als „Top Krankenkasse“ bewertet. Sprechen Sie mich gerne dazu an!

Glück Auf!

Ihr

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